Allgemeine Geschäftsbedingungen

für unsere Leistungen - Tischlerei Kirchmair GmbH -

Stand Jänner 2015

1. Angebote/ Bestellung
Unsere Angebote und Preislisten sind stets freibleibend. Mehrkosten durch Änderungen bzw. Stornierungen nach Erhalt von Auftragsbestätigungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet und können eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge haben.

2. Lieferfristen
Die bekannt gegebenen Lieferfristen gelten stets als unverbindlich. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Anzahlungen oder Bankgarantien müssen vom Käufer fristgerecht geleistet sein. Die Lieferfrist verlängert sich, wenn der Käufer mit seinen Vertragspflichten, im Rückstand ist. Der Käufer muss beim Verstreichen von Lieferfristen und Lieferterminen dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zugestehen.

3. Lieferung, Montage
Die Gefahr geht bei Aufträgen ohne Montagen an den Käufer über, wenn die Ware auf dem von ihm gewünschten Platz bereitgestellt wurde.

Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle frei zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist.

Allenfalls erforderliche Kosten für Transporthilfsmittel (Kran) werden gesondert verrechnet. Kostenlos durch den Auftraggeber bereitzustellen sind Strom und Wasser. Ebenso muss die Möglichkeit einer Toilettenbenutzung für die Monteure gegeben sein. Für allenfalls entstehenden Restmüll ist eine Entsorgung durch den Auftraggeber sicherzustellen.

Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet und ausreichend stabil sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig.

Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen auszuführen. Wenn diese Zusatzarbeiten zum vereinbarten Leistungstermin nicht so fertig gestellt sind, dass umgehend mit der Montage begonnen werden, sind wir berechtigt, dem Kunden anfallende Zusatzaufwendungen zu verrechnen.

4. Zahlung

Sofern nicht anders bestätigt, sind bei Auftragserteilung 40 % der Auftragssumme, bei Montagebeginn 40% der Auftragssumme und bei Fertigstellung der Rest der Auftragssumme zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden 2% Verzugszinsen pro Monat verrechnet. Wird vor der Lieferung Nachteiliges über die Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, kann der Verkäufer ausreichende Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Holz
Holz ist ein lebendiger Werkstoff. Jeder gewachsene Stamm fällt in Farbe und Struktur anders aus. Selbst innerhalb eines Stammes gibt es Abweichungen. Daher sind natürliche Unterschiede, Merkmale der Echtholzverarbeitung und kein Beanstandungsgrund!

Jedes Holz verändert seine Farbe durch Lichteinwirkung.

Bei Massivholzelementen ist zu beachten, dass sich Holz stets an die umgebende Luftfeuchtigkeit anpasst.

Bei Feuchtigkeitsschwankungen müssen daraus entstehende Verwerfungen bzw. Risse akzeptiert werden.

6. Haftung für Schäden

Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen sind.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Rechnungsbetrages, einschließlich allfälliger Verzugszinsen und Nebenkosten (Inkassogebühren etc.), Eigentum des Unternehmens.

8. Verkaufsunterlagen

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Pläne und Zeichnungen geistiges Eigentum der Tischlerei Kirchmair GmbH bleiben. Die Pläne dürfen nicht kopiert und nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Sämtliche Verkaufsunterlagen wie Angebote, Preislisten, Prospekte, elektronische Daten sowie Muster sind unser Eigentum. Zeichnungen und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Alle diese Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Preis-, Konstruktions- und Materialänderungen sowie Druckfehler sämtlicher Dokumentationen, Preislisten und Zeichnungen sind vorbehalten.

9. Gerichtsstand
Einziger Erfüllungsort und Gerichtsstand für Zahlungen und Lieferungen ist unser Standort in A-6401 Inzing.

Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck zuständig. Es ist ausschließlich österreichisches Recht für das Rechtsgeschäft anzuwenden.

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